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Lexikon

Kurze, faktische Erklärungen rund um Zusatzbeitrag und Krankenkassenwechsel, jede mit Paragraph und Stand-Datum.

Zusatzbeitrag

Der Zusatzbeitrag ist der Teil deines Krankenversicherungsbeitrags, den deine Kasse selbst festlegt, 2026 zwischen 2,18 % und 4,39 %. Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % ergibt er den Gesamtbeitrag.

Stand: 23.08.2026

Sonderkündigungsrecht

Erhöht deine Kasse den Zusatzbeitrag oder erhebt ihn erstmals, kannst du sofort kündigen: bis zum Ende des Monats, in dem die Erhöhung wirksam wird (§ 175 Abs. 4 SGB V).

Stand: 23.08.2026

Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist die Einkommensgrenze, bis zu der dein Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung berechnet wird, 2026: 5.812,50 € im Monat.

Stand: 21.09.2026

Schätzerkreis

Der Schätzerkreis ist eine Expertengruppe, die jedes Jahr im Oktober die voraussichtlichen Ausgaben der GKV schätzt und einen Durchschnittszusatzbeitrag für das Folgejahr empfiehlt.

Stand: 23.08.2026

Wechselsaison

Die Wechselsaison ist die Zeit von Mitte Oktober bis Jahreswechsel, in der die Kassen ihre Zusatzbeiträge für das Folgejahr festlegen, der Zeitraum, in dem die meisten Erhöhungen beschlossen werden.

Stand: 23.08.2026

Ermäßigter Beitragssatz

Der ermäßigte Beitragssatz ist die günstigere Variante des allgemeinen Beitragssatzes, 14,0 % statt 14,6 %. Er gilt für Mitglieder ohne Krankengeldanspruch.

Stand: 24.09.2026

Spitzenverband der GKV

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung vertritt die rund 93 Kassen und führt die fortlaufende Übersicht aller Zusatzbeiträge (§ 242 Abs. 5 SGB V), die Datenbasis dieser Seite.

Stand: 23.08.2026

Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (in Kraft seit dem 30.07.2026) streicht die Pflicht der Kassen, Mitglieder über Zusatzbeitragserhöhungen zu informieren. Das Sonderkündigungsrecht bleibt.

Stand: 23.08.2026

Allgemeiner Beitragssatz

Der allgemeine Beitragssatz ist der gesetzliche Grundanteil deines Krankenversicherungsbeitrags: 14,6 %, bei allen Kassen gleich. Arbeitgeber und Mitglied zahlen ihn je zur Hälfte; hinzu kommt der Zusatzbeitrag.

Stand: 24.09.2026

Gesamtbeitrag

Der Gesamtbeitrag ist der komplette Krankenversicherungsbeitrag: allgemeiner Beitragssatz (14,6 %) plus Zusatzbeitrag deiner Kasse. Arbeitgeber und Mitglied teilen ihn sich je zur Hälfte, auch den Zusatzbeitrag.

Stand: 27.08.2026

Durchschnittlicher Zusatzbeitrag

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag ist der Mittelwert der Zusatzbeitragssätze aller gesetzlichen Kassen. Das Bundesgesundheitsministerium legt ihn alljährlich offiziell fest (§ 242a SGB V), für 2026 auf 2,9 %.

Stand: 27.08.2026

Beitragsmitteilung

Die Beitragsmitteilung ist die jährliche Nachricht deiner Kasse: Sie rechnet nach, wie dein Beitrag zustande kam, Satz, Einkommen, gezahlter Betrag. Für freiwillig Versicherte legt sie die Beiträge endgültig fest.

Stand: 27.08.2026

Bindungsdauer

Die Bindungsdauer ist die Mindestmitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse: zwölf Monate. Erst danach ist eine ordentliche Kündigung möglich: zwei Monate zum Monatsende (§ 175 Abs. 4 SGB V).

Stand: 27.08.2026

Öffnungsquote

Die Öffnungsquote gibt an, wie viele der gesetzlichen Krankenkassen neue Mitglieder aufnehmen. Betriebs- und Innungskrankenkassen dürfen die Mitgliedschaft per Satzung beschränken, geschlossene Kassen kannst du nicht wählen.

Stand: 27.08.2026

Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) ist die Einkommensgrenze für den Wechsel in die private Krankenversicherung: Erst über ihr dürfen Angestellte sich privat versichern, 2026 liegt sie bei 77.400 € im Jahr.

Stand: 02.09.2026

Mitgliederwerbung

Mitgliederwerbung ist das Werben gesetzlicher Krankenkassen um neue Mitglieder, mit Prämien, Bonussen oder über bezahlte Vergleichsportale. Prämie und Beitragssatz sind zwei verschiedene Rechnungen.

Stand: 27.08.2026

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