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Kurze, faktische Erklärungen rund um Zusatzbeitrag und Krankenkassenwechsel, jede mit Paragraph und Stand-Datum.
- Zusatzbeitrag
Der Zusatzbeitrag ist der Teil deines Krankenversicherungsbeitrags, den deine Kasse selbst festlegt, 2026 zwischen 2,18 % und 4,39 %. Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % ergibt er den Gesamtbeitrag.
Stand: 23.08.2026
- Sonderkündigungsrecht
Erhöht deine Kasse den Zusatzbeitrag oder erhebt ihn erstmals, kannst du sofort kündigen: bis zum Ende des Monats, in dem die Erhöhung wirksam wird (§ 175 Abs. 4 SGB V).
Stand: 23.08.2026
- Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist die Einkommensgrenze, bis zu der dein Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung berechnet wird, 2026: 5.812,50 € im Monat.
Stand: 21.09.2026
- Schätzerkreis
Der Schätzerkreis ist eine Expertengruppe, die jedes Jahr im Oktober die voraussichtlichen Ausgaben der GKV schätzt und einen Durchschnittszusatzbeitrag für das Folgejahr empfiehlt.
Stand: 23.08.2026
- Wechselsaison
Die Wechselsaison ist die Zeit von Mitte Oktober bis Jahreswechsel, in der die Kassen ihre Zusatzbeiträge für das Folgejahr festlegen, der Zeitraum, in dem die meisten Erhöhungen beschlossen werden.
Stand: 23.08.2026
- Ermäßigter Beitragssatz
Der ermäßigte Beitragssatz ist die günstigere Variante des allgemeinen Beitragssatzes, 14,0 % statt 14,6 %. Er gilt für Mitglieder ohne Krankengeldanspruch.
Stand: 24.09.2026
- Spitzenverband der GKV
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung vertritt die rund 93 Kassen und führt die fortlaufende Übersicht aller Zusatzbeiträge (§ 242 Abs. 5 SGB V), die Datenbasis dieser Seite.
Stand: 23.08.2026
- Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (in Kraft seit dem 30.07.2026) streicht die Pflicht der Kassen, Mitglieder über Zusatzbeitragserhöhungen zu informieren. Das Sonderkündigungsrecht bleibt.
Stand: 23.08.2026
- Allgemeiner Beitragssatz
Der allgemeine Beitragssatz ist der gesetzliche Grundanteil deines Krankenversicherungsbeitrags: 14,6 %, bei allen Kassen gleich. Arbeitgeber und Mitglied zahlen ihn je zur Hälfte; hinzu kommt der Zusatzbeitrag.
Stand: 24.09.2026
- Gesamtbeitrag
Der Gesamtbeitrag ist der komplette Krankenversicherungsbeitrag: allgemeiner Beitragssatz (14,6 %) plus Zusatzbeitrag deiner Kasse. Arbeitgeber und Mitglied teilen ihn sich je zur Hälfte, auch den Zusatzbeitrag.
Stand: 27.08.2026
- Durchschnittlicher Zusatzbeitrag
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag ist der Mittelwert der Zusatzbeitragssätze aller gesetzlichen Kassen. Das Bundesgesundheitsministerium legt ihn alljährlich offiziell fest (§ 242a SGB V), für 2026 auf 2,9 %.
Stand: 27.08.2026
- Beitragsmitteilung
Die Beitragsmitteilung ist die jährliche Nachricht deiner Kasse: Sie rechnet nach, wie dein Beitrag zustande kam, Satz, Einkommen, gezahlter Betrag. Für freiwillig Versicherte legt sie die Beiträge endgültig fest.
Stand: 27.08.2026
- Bindungsdauer
Die Bindungsdauer ist die Mindestmitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse: zwölf Monate. Erst danach ist eine ordentliche Kündigung möglich: zwei Monate zum Monatsende (§ 175 Abs. 4 SGB V).
Stand: 27.08.2026
- Öffnungsquote
Die Öffnungsquote gibt an, wie viele der gesetzlichen Krankenkassen neue Mitglieder aufnehmen. Betriebs- und Innungskrankenkassen dürfen die Mitgliedschaft per Satzung beschränken, geschlossene Kassen kannst du nicht wählen.
Stand: 27.08.2026
- Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) ist die Einkommensgrenze für den Wechsel in die private Krankenversicherung: Erst über ihr dürfen Angestellte sich privat versichern, 2026 liegt sie bei 77.400 € im Jahr.
Stand: 02.09.2026
- Mitgliederwerbung
Mitgliederwerbung ist das Werben gesetzlicher Krankenkassen um neue Mitglieder, mit Prämien, Bonussen oder über bezahlte Vergleichsportale. Prämie und Beitragssatz sind zwei verschiedene Rechnungen.
Stand: 27.08.2026
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