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Beitragsbemessungsgrenze

Kurz erklärt

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist die Einkommensgrenze, bis zu der dein Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung berechnet wird, 2026: 5.812,50 € im Monat.

Stand: 21.09.2026

Was die Grenze bedeutet

Dein Krankenversicherungsbeitrag wird nur auf Einkommen bis zur BBG berechnet. Verdienst du mehr, zahlst du in der gesetzlichen Kasse den Höchstbeitrag, mehr steigt nicht.

Die Grenze wird jedes Jahr neu festgelegt und steigt meist. 2026 liegt sie bei 5.812,50 € im Monat (69.750 € im Jahr).

Warum sie für den Vergleich zählt

Für den Zusatzbeitrag gilt dieselbe Grenze: Auch er wird nur bis zur BBG berechnet. Über der Grenze zahlst du den maximalen Gesamtbeitrag aus allgemeinem Satz plus Zusatzbeitrag deiner Kasse; der Unterschied zwischen den Kassen fällt dann in Euro am größten aus.

Die Grenze im Jahr 2027

2027 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 6.375 € im Monat, 76.500 € im Jahr. Auf den 2026er-Wert von 5.812,50 € kommen 262,50 € übliche Steigerung und 300 € Sonderanhebung aus dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 29. Juli 2026. Allein die Sonderanhebung ergäbe aus dem 2026er-Wert 6.112,50 € im Monat (73.350 € im Jahr); die übliche Steigerung kommt darin nicht vor.

Quellen und Grundlagen

  • Bundesministerium für Gesundheit: Beiträge und Beitragsbemessung
  • GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 228)
  • § 242 SGB V

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