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Ermäßigter Beitragssatz

Kurz erklärt

Der ermäßigte Beitragssatz ist die günstigere Variante des allgemeinen Beitragssatzes, 14,0 % statt 14,6 %. Er gilt für Mitglieder ohne Krankengeldanspruch.

Stand: 24.09.2026

Wer den ermäßigten Satz zahlt

Den ermäßigten Satz zahlen Mitglieder ohne Anspruch auf Krankengeld, vor allem freiwillig Versicherte ohne Krankengeld, zum Beispiel viele Selbstständige. Familienversicherte zahlen gar keinen eigenen Beitrag, Studierende zahlen einen eigenen Studentensatz. Ob der ermäßigte Satz für dich gilt, hängt von deiner Situation ab.

Was der Unterschied bringt

0,6 Prozentpunkte weniger vom allgemeinen Satz. Der Zusatzbeitrag deiner Kasse kommt trotzdem dazu, auch beim ermäßigten Satz bleibt der Zusatzbeitrag der einzige Unterschied zwischen den Kassen.

Wo du ihn im Rechner einstellst

Der Spar-Rechner hat einen Umschalter für den ermäßigten Satz; er rechnet dann mit 14,0 % Grundanteil und deinem Einkommen.

Quellen und Grundlagen

  • Bundesministerium für Gesundheit: Beiträge
  • § 242 SGB V

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