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Anleitungen mit Zahlen: Fristen, Rechenbeispiele, Sonderfälle. Jede Angabe trägt ihre Quelle, und jedes Datum sagt dir, wie aktuell sie ist.
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Lead · Transparenz & Trust
Kassen müssen nicht mehr informieren: was das für dein Kündigungsrecht bedeutet
Zuletzt aktualisiert: 30.08.2026 · 5 Min.
Seit dem 30.07.2026 müssen Krankenkassen ihre Mitglieder nicht mehr über Zusatzbeitragserhöhungen informieren. Dein Sonderkündigungsrecht bleibt, aber die Frist läuft jetzt ohne Brief.
Artikel lesenWechsel
7 Artikel- 01Krankenkasse wechseln: die Anleitung ohne KündigungsschreibenKrankenkasse wechseln heißt seit 2021: Mitgliedsantrag bei der neuen Kasse stellen, die Kündigung bei der alten erledigt sich per Gesetz. Der Ablauf in vier Schritten.5 Min.
- 02Sonderkündigungsrecht: die Fristen im DetailSonderkündigungsrecht heißt: kündigen bis zum Ende des Monats, in dem die Erhöhung wirksam wird. Wirkung zum Ende des übernächsten Monats. Hier die Frist im Detail.5 Min.
- 03Krankenkasse wechseln: die NachteileDie Nachteile des Kassenwechsels sind überschaubar und gut planbar: Die zwölfmonatige Bindung beginnt neu (§ 175 Abs. 4 Satz 1 SGB V), Prämien des laufenden Jahres können verfallen, und Wahltarife binden oft länger. Kosten entstehen keine: Der Wechsel selbst ist kostenlos.6 Min.
- 04Krankenkasse kündigen: so geht es seit 2021 ohne SchreibenKrankenkasse kündigen heißt seit 2021: Antrag bei der neuen Kasse stellen, mehr nicht. Welche Frist gilt, wann die Mitgliedschaft endet, und warum ein Raus ohne neue Kasse nicht geht.4 Min.
- 05Mitgliedsbescheinigung Krankenkasse: wo du sie bekommstDie Mitgliedsbescheinigung belegt, dass und wo du gesetzlich versichert bist. Beim Wechsel brauchst du sie seit 2021 nicht mehr, als Nachweis für Ämter und Arbeitgeber schon. Wo du sie bekommst.3 Min.
- 06Wechselsaison: warum September der wichtigste Monat istVon September bis Januar fällt die Mehrzahl der Erhöhungen: Über 45 Kassen hoben zum 1.1.2026 an. Der Zyklus hinter der Saison, und dein bestes Timing.4 Min.
- 07Kasse streicht eine Leistung: wechseln oder zusatzversichern?Wenn deine Kasse eine Leistung streicht, trifft das fast immer die kassenindividuellen Extras; der gesetzliche Katalog gilt für alle gleich. Ein Sonderkündigungsrecht löst die Streichung nicht aus, wechseln kannst du nach der Bindung trotzdem jederzeit. Danach ist es eine Rechenaufgabe: Kasse wechseln, die die Leistung führt, oder die Lücke gezielt privat zusatzversichern.5 Min.
Beiträge
4 Artikel- 01Zusatzbeitrag erhöht: was tun? Der Fahrplan in vier SchrittenErhöhung bekannt? Dann gilt: anmelden bis zum Ende des Wirksamkeitsmonats, sonst bindest du dich für zwölf Monate. Vier Schritte, alle Zahlen im Text.5 Min.
- 02Beitragsbemessungsgrenze 2026 & 2027: Werte, Tabelle & WirkungDie Beitragsbemessungsgrenze 2026 liegt bei 5.812,50 € im Monat (69.750 € im Jahr). Bis zu diesem Einkommen wird dein Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung berechnet, alles darüber bleibt beitragsfrei. Der Wert gilt bundesweit einheitlich (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Stand: August 2026).5 Min.
- 03Ermäßigter Beitragssatz: 14,0 % ohne Krankengeld-Anspruch14,0 % statt 14,6 %: Der ermäßigte Beitragssatz gilt für Mitglieder ohne Krankengeld-Anspruch. Was die 0,6 Punkte bringen, und was beim Wechsel gleich bleibt.4 Min.
- 04Die Geschichte des Zusatzbeitrags (Stand 2026)Der durchschnittliche Zusatzbeitrag stieg von 1,7 % (2024) über 2,5 % (2025) auf 2,9 % für 2026, tatsächlich 3,13 % bis April. Neu belegt: die Sätze jeder einzelnen Kasse von 2020 bis 2026, von 0,00 % (2020) bis 4,40 % (2025).5 Min.
Transparenz & Trust
6 Artikel- 01Kassen müssen nicht mehr informieren: was das für dein Kündigungsrecht bedeutetSeit dem 30.07.2026 müssen Krankenkassen ihre Mitglieder nicht mehr über Zusatzbeitragserhöhungen informieren. Dein Sonderkündigungsrecht bleibt, aber die Frist läuft jetzt ohne Brief.5 Min.
- 02Wie Vergleichsportale an deinem Krankenkassen-Wechsel verdienenVergleichsportale sind für dich kostenlos, bezahlt wird der Wechsel von den Kassen: Die höchste belegte Provision liegt bei 112,35 € je Abschluss. Was Portale fragen, was nach dem Klick passiert, und wie wir arbeiten.5 Min.
- 03Wechselprämie beim Krankenkassen-Wechsel: Was sie taugtEine Wechselprämie ist ein Bonus, den manche Krankenkassen Neumitgliedern zahlen. Legal, aber selten ein Geschenk: Prämien sind an Bedingungen geknüpft und gleichen einen höheren Satz selten aus. Wir sortieren nach Satz, nicht nach Prämie. Hier die Rechnung, mit der du beide Zahlen vergleichst.5 Min.
- 04Der Schätzerkreis: was die Oktober-Empfehlung wirklich bedeutetDer Schätzerkreis empfiehlt jedes Jahr Mitte Oktober den durchschnittlichen Zusatzbeitrag fürs Folgejahr, für 2026 waren es 2,9 %. Was der Wert sagt und was nicht.4 Min.
- 05Zwei Kassen im Vergleich: so vergleichst du richtigZwei Kassen vergleichen heißt in Wahrheit: eine Zahl vergleichen. Der Zusatzbeitrag ist der einzige Preisunterschied, 2026 zwischen 2,18 % und 4,39 %. So rechnest du ihn in Euro.4 Min.
- 06Warum gkv-alarm.de kostenlos ist und wovon wir lebenDer Alarm kostet nichts, für immer. Wir verdienen später über gekennzeichnete Vermittlungs-Links beim Wechsel. Warum das reicht, und wo die Grenze zur Werbung verläuft.4 Min.
Sonderfälle
7 Artikel- 01Familienversicherung und Wechsel: wer entscheidet, wer mitgehtFamilienversicherte zahlen nichts und wählen auch nicht selbst: Das Wahlrecht hat das Hauptmitglied (§ 10 SGB V). Was das für Erhöhungen und Wechsel bedeutet.4 Min.
- 02Bürgergeld und Krankenkasse: wer zahlt, wer wähltIm Bürgergeld-Bezug zahlt das Jobcenter deine Krankenversicherung, inklusive Zusatzbeitrag. Wer keine Kasse hat, bekommt eine zugeteilt (§ 36 SGB II). Was das für den Wechsel bedeutet.4 Min.
- 03Krankenkasse wechseln als Rentner: möglich, Fristen, KVdRJa, auch als Rentnerin oder Rentner kannst du die Krankenkasse wechseln: Das Wahlrecht endet mit dem Arbeitsleben nicht. Fristen und Sonderkündigungsrecht bei einer Zusatzbeitragserhöhung gelten genauso wie für Beschäftigte (§ 175 Abs. 4 SGB V). Anders ist nur, wer die Beiträge mitträgt.5 Min.
- 04PKV in GKV wechseln: zwei Wege, eine Fristen-FalleJa, der Rückweg von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist möglich, über zwei Türen: die zurückkehrende Versicherungspflicht (bei Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze) oder die freiwillige Mitgliedschaft. Die Reihenfolge entscheidet: erst die gesetzliche Mitgliedschaft sichern, dann die private Versicherung kündigen. Die Altersrückstellungen bleiben in der PKV.6 Min.
- 05GKV oder PKV: erst Statusfrage, dann PreisfrageGKV oder PKV ist zuerst eine Statusfrage: Angestellte dürfen erst über der Jahresarbeitsentgeltgrenze wählen. Danach stehen sich zwei Preislogiken gegenüber, Einkommen (GKV) gegen Risiko (PKV). Familienversicherung, Einkommensbindung und der schmale Rückweg wiegen im Vergleich schwer; die Entscheidung selbst ist individuelle Beratung, die dieser Artikel bewusst nicht ersetzt.5 Min.
- 06Geschlossene Krankenkasse: was Mitglieder und Wechselwillige wissen müssenGeschlossene Betriebskrankenkassen nehmen nur bestimmte Beschäftigte auf (§ 173 Abs. 2 SGB V). Heraus geht trotzdem immer, hereinkommen nur, wer die Satzung erlaubt.4 Min.
- 07Krankenkasse für Selbstständige: Beiträge, Status und WechselrechtSelbstständige zahlen den vollen Krankenversicherungsbeitrag allein, ohne Arbeitgeberhälfte. Der Zusatzbeitrag wird damit zum doppelten Hebel, zwischen den Kassen 2026 liegt die Differenz bei 66,30 € im Monat. Status, Rechnung und Wechselrecht.4 Min.

