Was der Alarm kostet
Nichts, und das ohne Zeitlimit: Der E-Mail-Alarm ist kostenlos, für immer. Kein Bezahl-Modell im Hintergrund, keine Testphase, die nach 30 Tagen kippt.
Was du dafür angibst: eine E-Mail-Adresse und deine Kasse. Mehr fragen wir nicht ab: kein Einkommen für den Alarm, keine Sozialversicherungsnummer, kein Konto mit Passwort. Verwalten kannst du deine Beobachtung über Links in jeder Mail, ohne Login.
- kein Cookie-Banner, die Seite kommt ohne Werbe-Tracking aus
- keine Einkommensangabe für den Alarm
- kein Konto, keine Passwörter
- jederzeit löschbar, ohne Login
Wie wir Geld verdienen, und wann
Heute: noch gar nicht. Der Betrieb läuft aus eigener Tasche, das ist bei einem jungen Dienst normal. Behauptungen über „unabhängige Finanzierung“ ohne Details stellen wir lieber nicht an.
Der Plan ist konkret: Wenn du nach einer Erhöhung wechseln willst, bieten wir einen gekennzeichneten Link zu einem lizenzierten Vermittlungspartner (Tippgeber-Prinzip, 50 bis 100 € je abgeschlossenem Wechsel). Das ist dasselbe Instrument, mit dem auch große Portale arbeiten; der Unterschied liegt woanders:
- Der Alarm bleibt von der Monetarisierung unberührt: kostenlos, unverändert.
- Jeder Partner-Link ist als solcher gekennzeichnet, du siehst es, bevor du klickst.
- Die Rangfolge in allen Tabellen bleibt neutral: sortiert nach Zusatzbeitrag, nie nach Vergütung.
- Du kannst jeden Wechsel auch direkt bei der Kasse erledigen; der Wechsel-Guide verlinkt die Kassen-Homepages selbst, ohne Tracking.
Wie die Branche insgesamt verdient, inklusive der Provisionshöhen großer Portale, liest du im Transparenz-Artikel Wie Vergleichsportale verdienen.
Vollständigkeitshalber, weil es sonst später überrascht: Geplant ist zusätzlich, über denselben gekennzeichneten Weg auch Anfragen an lizenzierte Partner für private Zusatzversicherungen weiterzugeben, erst nachdem der Alarm-Dienst etabliert ist. Auch dafür gilt: nichts automatisch, keine Empfehlung im Inhalt, Kennzeichnung vor dem Klick.
Warum uns das reicht
Unser Kostenprofil ist schmal: Wir lesen täglich eine öffentliche Übersicht, berechnen Fristen und verschicken E-Mails. Dafür braucht es keine Millionen, aber eine klare Trennung zwischen dem, was wir versprechen, und dem, wovon wir leben.
Diese Trennung ist kein Marketing-Behauptung, sondern Architektur: Die Daten für den Alarm stammen aus der Verbandsübersicht (§ 242 Abs. 5 SGB V) und nicht aus einem Provisions-Katalog. Sortiert wird nach Zahl, nicht nach Vertrag.
Deine Daten, die kurze Version
Wir speichern E-Mail-Adresse und Kasse(n), die du beobachten lässt; nichts davon ist Gesundheitsdaten. Das Einkommen, das du im Spar-Rechner eingibst, bleibt flüchtig: Es wird für die Rechnung gebraucht und nicht dauerhaft gespeichert. Genauer, inklusive der Rechtsgrundlagen, steht es in der Datenschutzerklärung.
Wer wir sind und warum es diesen Dienst gibt, steht auf Über uns. Fragen zur Finanzierung oder zum Datenschutz beantworten wir per E-Mail; die Adresse steht im Impressum.
Häufige Fragen
Wird der Alarm irgendwann kostenpflichtig?
Nein. Der E-Mail-Alarm ist kostenlos, ohne Zeitlimit. Bezahlt wird später, wenn überhaupt, über gekennzeichnete Vermittlungs-Links beim Wechsel.
Wie verdient gkv-alarm.de Geld?
Später über das Tippgeber-Prinzip: Klickst du nach einer Erhöhung auf einen gekennzeichneten Partner-Link und wechselst, zahlt der Partner uns 50 bis 100 €. Ohne deinen Klick passiert nichts.
Welche Daten speichert ihr?
E-Mail-Adresse und die Kassen, die du beobachten lässt. Kein Einkommen, keine Sozialversicherungsnummer, kein Konto. Löschen geht jederzeit ohne Login.
Kann ich mehrere Kassen gleichzeitig beobachten?
Ja, mehrere Kassen parallel sind erlaubt. Praktisch für Familien mit zwei Kassen oder Paare, die je ihre eigene beobachten wollen; jede Änderung kommt einzeln mit Datum.
Warum gibt es keinen Cookie-Banner?
Weil die Seite ohne Werbe-Tracking auskommt. Die eigene Messung läuft ohne zustimmungspflichtige Cookies, deshalb gibt es kein Banner und keine Cookie-Abfrage.
Werden meine Daten für Werbung weitergegeben?
Nein. Weder E-Mail-Adresse noch Beobachtungsliste werden verkauft, vermietet oder an Werbetreibende weitergegeben. Die einzige geplante Weitergabe ist die an dich selbst: deine Alarm-Mails.
Quellen und Grundlagen
- § 242 Abs. 5 SGB V (Verbandsübersicht als Datenbasis)
- Entscheidung 22: Tippgeber-Monetarisierung (20.08.2026, docs/ideas/monetization.md)
- Datenschutzerklärung (gkv-alarm.de/datenschutz)
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Nichts von der nächsten Erhöhung überraschen lassen
Alarm für deine Kasse einrichten: eine Mail, sobald der Zusatzbeitrag steigt.
Allgemeine Gesetzeslage, keine Rechtsberatung

