Zum Inhalt springen
Alarm einrichten

← Zurück zum Lexikon

Durchschnittlicher Zusatzbeitrag

Kurz erklärt

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag ist der Mittelwert der Zusatzbeitragssätze aller gesetzlichen Kassen. Das Bundesgesundheitsministerium legt ihn alljährlich offiziell fest (§ 242a SGB V), für 2026 auf 2,9 %.

Stand: 27.08.2026

Zwei Durchschnitte, die sich unterscheiden

Es gibt den offiziellen Durchschnitt: Das Bundesgesundheitsministerium legt ihn nach der Empfehlung des Schätzerkreises bis zum 1. November für das Folgejahr fest, für 2026 sind das 2,9 %. Diese Zahl steht einmal im Jahr fest und ändert sich nicht mehr.

Und es gibt den echten Durchschnitt aller gerade geltenden Sätze. Er liegt meist höher als die festgelegte Zahl, weil Kassen nachlegen und das Jahr über erhöhen. Er ändert sich laufend, diese Seite berechnet ihn aus den erfassten Sätzen.

Wozu der Durchschnitt taugt

Als Rechengröße und Frühindikator: Die Festlegung im Herbst ist das Startsignal der Wechselsaison. Für deinen Beitrag ist der Durchschnitt aber zweitrangig, zahlen tust du den Satz deiner Kasse.

Nützlich wird er als Maßstab: Liegt deine Kasse deutlich über dem Durchschnitt, lohnt der Vergleich, die günstigsten Kassen findest du sortiert nach Satz.

Wo die aktuelle Zahl steht

Die laufend berechnete Zahl steht bewusst nicht in diesem Eintrag: Sie ändert sich mit jeder erfassten Änderung. Die Jahresseite des jeweiligen Jahres trägt Durchschnitt, Spanne und Verteilung mit Stand-Datum; die Übersicht aller Kassen zeigt jeden einzelnen Satz.

Quellen und Grundlagen

  • § 242a SGB V
  • vdek: Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026

Weiterlesen