Was der Schätzerkreis tut
Auf Grundlage der Schätzung empfiehlt der Schätzerkreis, wie hoch der durchschnittliche Zusatzbeitrag im nächsten Jahr sein müsste. Die Empfehlung ist das Startsignal für die Wechselsaison: Jetzt rechnen die Kassen nach, ob ihr eigener Satz reicht.
Für den Satz 2026 traf sich der Schätzerkreis am 15. Oktober 2025.
Der feste Ablauf
Empfehlung im Oktober, Festsetzung des Durchschnittszusatzbeitrags durch das Bundesgesundheitsministerium bis zum 1. November (§ 242a SGB V), danach beschließen die Verwaltungsräte der Kassen ihre eigenen Sätze.
Für deine Rechnung ist der Durchschnittszusatzbeitrag zweitrangig, zahlen tust du den Satz deiner Kasse. Als Frühindikator für die Saison ist der Termin aber das wichtigste Signal des Jahres.
Quellen und Grundlagen
- § 242a SGB V
- vdek: Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026

