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Wechselsaison

Zusatzbeitrag 2027

Die Zusatzbeiträge für 2027 stehen noch nicht fest: Entscheiden wird nach dem Schätzerkreis im Oktober 2026. Aktuell liegt der Durchschnitt bei 3,38 % (Stand 04.10.2026). Auf den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % kommt der Zusatzbeitrag hinzu.

Noch 89 Tage bis zum 1. Januar 2027, gerechnet ab dem Stand 04.10.2026.

Die Zahlen im Überblick

Diese Seite bündelt alles zum Zusatzbeitrag 2027: die bekannten Zahlen, den Ablauf der Festsetzung und was eine Erhöhung für dich bedeutet. Wir prüfen täglich und halten jedes Datum fest.

Durchschnitt3,38 %
Median3,40 %
Spanne2,18 % – 4,39 %
Kassen mit Zusatzbeitrag92
Ohne Zusatzbeitrag1
Allgemeiner Beitragssatz14,6 %

Basis sind die Sätze, die am Stichtag galten, keine Hochrechnung.

Verteilung der Sätze

2,00 bis unter 2,50 %4 Kassen
2,50 bis unter 3,00 %24 Kassen
3,00 bis unter 3,50 %26 Kassen
3,50 bis unter 4,00 %29 Kassen
4,00 % und mehr9 Kassen

So entsteht der Satz für 2027

Der Zusatzbeitrag wird jedes Jahr neu festgesetzt, nach einem gesetzlich getakteten Ablauf:

  1. Mitte OktoberSchätzerkreisIm Oktober 2026 schätzt der Schätzerkreis die Ausgaben der GKV und empfiehlt einen Durchschnittszusatzbeitrag für 2027.
  2. 1. NovemberFestsetzungBis zum 1. November 2026 setzt das Bundesgesundheitsministerium den Durchschnittszusatzbeitrag fest (§ 242a SGB V).
  3. DezemberBeschlüsseDie Verwaltungsräte der Kassen beschließen ihre eigenen Sätze für 2027, die meisten Erhöhungen fallen in dieser Zeit.
  4. 1. JanuarWirksamZum 1. Januar 2027 gelten die neuen Sätze. Wer erhöht wurde, kann bis zum 31. Januar kündigen.

Häufige Fragen zum Zusatzbeitrag 2027

  • Wann stehen die Zusatzbeiträge für 2027 fest?

    Der Schätzerkreis empfiehlt im Oktober 2026 einen Durchschnittssatz, das Bundesgesundheitsministerium legt ihn bis zum 1. November fest (§ 242a SGB V). Die einzelnen Kassen beschließen danach, meist bis Ende Dezember. Verlässlich bekannt sind alle Sätze ab dem 1. Januar 2027, genau dann erscheinen sie auch hier.

  • Was bedeutet der offiziell festgelegte Durchschnittszusatzbeitrag?

    Er ist die offizielle Rechengröße zum Jahresstart: Für 2026 hat das Bundesgesundheitsministerium 2,9 % festgelegt. Die Kassen setzen ihre eigenen Sätze; weil viele nachgelegt haben, lag der tatsächliche Schnitt im April 2026 schon bei 3,13 %. Solche Bewegungen gibt es fast jedes Jahr; deshalb zeigt diese Seite die aktuell erfassten Sätze, immer mit Stand-Datum.

  • Kann sich der Zusatzbeitrag auch mitten im Jahr ändern?

    Ja. Reicht einer Kasse das Geld nicht, muss sie anheben, das Gesetz sieht das ausdrücklich vor (§ 242 Abs. 2 SGB V). 2025 wurden 82 Erhöhungen wirksam, verteilt über das ganze Jahr. Die Seite zum jeweiligen Jahr zeigt deshalb immer den Stand der erfassten Sätze, nie mehr.

  • Muss meine Kasse mir eine Erhöhung ansagen?

    Nein, seit dem 30.07.2026 nicht mehr. Die Pflicht, Mitglieder mindestens einen Monat vorher zu informieren, hat der Gesetzgeber gestrichen. Dein Sonderkündigungsrecht bleibt, aber du musst den Satz deiner Kasse selbst im Blick behalten. Genau dafür gibt es den E-Mail-Alarm: Er meldet jede Änderung deiner Kasse, in der Regel direkt nach der Erkennung.

  • Was bringt mir der Wechsel zu einer günstigeren Kasse?

    Der Zusatzbeitrag ist der einzige Unterschied zwischen den gesetzlichen Kassen; die gesetzlichen Leistungen sind überall weitgehend gleich. Bei 3.000 € brutto kostet 1 Prozentpunkt Zusatzbeitrag rund 15 € im Monat, nur dein Anteil, die andere Hälfte zahlt der Arbeitgeber dazu. Rechne mit deinem Einkommen im Spar-Rechner.

  • Wie hoch wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2027?

    Das ist noch offen: Der Schätzerkreis empfiehlt im Oktober 2026 einen Wert, das Bundesgesundheitsministerium legt den Durchschnitt bis zum 1. November 2026 fest, und die Kassen beschließen danach ihre eigenen Sätze. Verlässlich bekannt ist alles ab dem 1. Januar 2027, bis dahin gilt der aktuelle Stand oben als Vorschau.

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Quelle: Angaben der jeweiligen Krankenkasse, Stand 04.10.2026.