Wechselsaison
Zusatzbeitrag 2024
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2024 lag bei 1,59 % (Stand 04.10.2026, Angaben der jeweiligen Krankenkasse). Der Mittelwert fasste alle 92 Kassen mit eigenem Satz zusammen, die Spanne reichte von 0,70 % bis 2,70 %. Auf den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % kam der Zusatzbeitrag hinzu.
Die Zusatzbeiträge für 2024 sind vollständig erfasst (Stand 04.10.2026).
Die Zahlen im Überblick
Diese Seite bündelt alles zum Zusatzbeitrag 2024: die bekannten Zahlen, den Ablauf der Festsetzung und was eine Erhöhung für dich bedeutet. Wir prüfen täglich und halten jedes Datum fest.
| Durchschnitt | 1,59 % |
|---|---|
| Median | 1,60 % |
| Spanne | 0,70 % – 2,70 % |
| Kassen mit Zusatzbeitrag | 92 |
| Ohne Zusatzbeitrag | 1 |
| Allgemeiner Beitragssatz | 14,6 % |
Basis sind die Sätze, die am Stichtag galten, keine Hochrechnung.
Verteilung der Sätze
| 0,50 bis unter 1,00 % | 6 Kassen |
|---|---|
| 1,00 bis unter 1,50 % | 25 Kassen |
| 1,50 bis unter 2,00 % | 52 Kassen |
| 2,00 bis unter 2,50 % | 8 Kassen |
| 2,50 % und mehr | 1 Kasse |
Die größten Erhöhungen 2024
Die stärksten erfassten Anstiege des Jahres 2024, erkannt mit Stand der geprüften Liste. Seit Start unserer Datenhaltung erfasst, sortiert nach Anstieg, nicht nach Bewertung.
Noch keine erfasste Erhöhung für 2024, der Bestand oben ist der Startstand unserer Datenhaltung. Sobald eine Kasse anhebt, erscheint sie hier.
Nur Erhöhungen mit erfasstem Vorher-Wert. Sortiert nach Anstieg in Prozentpunkten, bei Gleichstand nach Name, nicht nach Bewertung.
So entsteht der Satz für 2024
Der Zusatzbeitrag wird jedes Jahr neu festgesetzt, nach einem gesetzlich getakteten Ablauf:
- Mitte OktoberSchätzerkreisIm Oktober 2023 schätzt der Schätzerkreis die Ausgaben der GKV und empfiehlt einen Durchschnittszusatzbeitrag für 2024.
- 1. NovemberFestsetzungBis zum 1. November 2023 setzt das Bundesgesundheitsministerium den Durchschnittszusatzbeitrag fest (§ 242a SGB V).
- DezemberBeschlüsseDie Verwaltungsräte der Kassen beschließen ihre eigenen Sätze für 2024, die meisten Erhöhungen fallen in dieser Zeit.
- 1. JanuarWirksamZum 1. Januar 2024 gelten die neuen Sätze. Wer erhöht wurde, kann bis zum 31. Januar kündigen.
Häufige Fragen zum Zusatzbeitrag 2024
Wann stehen die Zusatzbeiträge für 2024 fest?
Der Schätzerkreis empfiehlt im Oktober 2023 einen Durchschnittssatz, das Bundesgesundheitsministerium legt ihn bis zum 1. November fest (§ 242a SGB V). Die einzelnen Kassen beschließen danach, meist bis Ende Dezember. Verlässlich bekannt sind alle Sätze ab dem 1. Januar 2024, genau dann erscheinen sie auch hier.
Was bedeutet der offiziell festgelegte Durchschnittszusatzbeitrag?
Er ist die offizielle Rechengröße zum Jahresstart: Für 2026 hat das Bundesgesundheitsministerium 2,9 % festgelegt. Die Kassen setzen ihre eigenen Sätze; weil viele nachgelegt haben, lag der tatsächliche Schnitt im April 2026 schon bei 3,13 %. Solche Bewegungen gibt es fast jedes Jahr; deshalb zeigt diese Seite die aktuell erfassten Sätze, immer mit Stand-Datum.
Kann sich der Zusatzbeitrag auch mitten im Jahr ändern?
Ja. Reicht einer Kasse das Geld nicht, muss sie anheben, das Gesetz sieht das ausdrücklich vor (§ 242 Abs. 2 SGB V). 2025 wurden 82 Erhöhungen wirksam, verteilt über das ganze Jahr. Die Seite zum jeweiligen Jahr zeigt deshalb immer den Stand der erfassten Sätze, nie mehr.
Muss meine Kasse mir eine Erhöhung ansagen?
Nein, seit dem 30.07.2026 nicht mehr. Die Pflicht, Mitglieder mindestens einen Monat vorher zu informieren, hat der Gesetzgeber gestrichen. Dein Sonderkündigungsrecht bleibt, aber du musst den Satz deiner Kasse selbst im Blick behalten. Genau dafür gibt es den E-Mail-Alarm: Er meldet jede Änderung deiner Kasse, in der Regel direkt nach der Erkennung.
Was bringt mir der Wechsel zu einer günstigeren Kasse?
Der Zusatzbeitrag ist der einzige Unterschied zwischen den gesetzlichen Kassen; die gesetzlichen Leistungen sind überall weitgehend gleich. Bei 3.000 € brutto kostet 1 Prozentpunkt Zusatzbeitrag rund 15 € im Monat, nur dein Anteil, die andere Hälfte zahlt der Arbeitgeber dazu. Rechne mit deinem Einkommen im Spar-Rechner.
Wie hoch war der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2024?
Im Durchschnitt 1,59 %, der Mittelwert aller 92 Kassen mit eigenem Zusatzbeitrag, Angaben der jeweiligen Krankenkasse, Stand 04.10.2026. Die Spanne reichte von 0,70 % bis 2,70 %; hinzu kam der allgemeine Beitragssatz von 14,6 %, beides zusammen ergab den Gesamtbeitrag, den du zur Hälfte getragen hast.
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Sonderkündigungsrecht: die Fristen im Detail
Quelle: Angaben der jeweiligen Krankenkasse, Stand 04.10.2026.

