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SKD BKK: Zusatzbeitrag ist auf 3,65 % gestiegen (Stand 1. November 2026)

Der Zusatzbeitrag der SKD BKK ist gestiegen: Mit Stand 1. November 2026 gilt 3,65 % statt bisher 2,98 %, plus 0,67 Prozentpunkte. Für Versicherte mit 3.000 € brutto steigt der Beitrag damit um 10,05 € im Monat und 120,60 € im Jahr. Erkannt am 01.11.2026 durch den automatisierten Abgleich der Kassenliste.

Redaktion gkv-alarm.de · Zuletzt aktualisiert: 01.11.2026

Zusatzbeitrag der SKD BKK: alt und neu im Vergleich

BisherNeuÄnderung
Zusatzbeitrag2,98 %3,65 %+0,67 Prozentpunkte
Gesamtbeitragssatz17,58 %18,25 %+0,67 Prozentpunkte
Arbeitnehmeranteil bei 3.000 € brutto263,70 €273,75 €+10,05 € im Monat

Was die Erhöhung in Euro bedeutet

Für Versicherte mit 3.000 € brutto steigt der Arbeitnehmeranteil um 10,05 € im Monat und 120,60 € im Jahr. Die andere Hälfte des Beitrags trägt der Arbeitgeber. Deinen eigenen Betrag rechnet der Spar-Rechner.

3.000 € brutto ist ein Rechenbeispiel. Mit deinem Einkommen rechnet der Spar-Rechner.

Sonderkündigungsrecht: Frist endet spätestens am 30. November 2026

Diese Änderung löst das Sonderkündigungsrecht aus: Die Frist dafür endet spätestens am 30.11.2026, abgeleitet aus der erfassten Änderung (§ 175 Abs. 4 S. 6 SGB V). Die sonst geltende zwölfmonatige Bindungsfrist entfällt.

Beispiel: Kündigst du am 01.11.2026, endet die Mitgliedschaft am 31.01.2027 (§ 175 Abs. 4 S. 3 SGB V). Deine eigene Frist hängt vom Zeitpunkt deiner Kündigung ab.

Ablauf, Fristen und Sonderfälle erklärt der Ratgeber: Zusatzbeitrag erhöht – was tun?.

Günstige Alternativen zur SKD BKK

3 günstigere, bundesweit geöffnete Kassen liegen unter dem neuen Satz von 3,65 %. Bei 3.000 € brutto sparst du bei der günstigsten 17,25 € im Monat.

KasseZusatzbeitragErsparnis pro Monat
TUI BKK2,50 %17,25 €
Handelskrankenkasse (hkk)2,59 %15,90 €
Audi BKK2,60 %15,75 €

Neutral nach Zusatzbeitrag sortiert, günstigste zuerst. Keine Empfehlung, keine bezahlte Platzierung.

Erkannt am 01.11.2026 durch den automatisierten Abgleich der Kassenliste, in der Regel am Folgetag der Veröffentlichung, ganz ohne Pressemitteilung.

Quelle: Angaben der jeweiligen Krankenkasse, Stand 01.11.2026.

Allgemeine Gesetzeslage, keine Rechtsberatung

Häufige Fragen zur SKD BKK-Erhöhung

  • Bis wann kann ich nach der Änderung kündigen?

    Spätestens zum 30.11.2026 (§ 175 Abs. 4 S. 6 SGB V). Der Termin folgt aus der erfassten Änderung, bei angekündigten Sätzen aus dem Wirksamkeitsmonat.

  • Was kostet die Änderung bei 3.000 € brutto?

    10,05 € im Monat und 120,60 € im Jahr, eine Beispielrechnung bei 3.000 € brutto. Die andere Hälfte des Beitrags trägt der Arbeitgeber.

  • Was kann ich tun?

    Du kannst die Mitgliedschaft spätestens bis zum 30.11.2026 kündigen oder zur neuen Kasse wechseln. Die Anmeldung bei der neuen Kasse ersetzt die Kündigung (§ 175 Abs. 4 S. 4 SGB V); Ablauf und Fristen Schritt für Schritt erklärt der oben verlinkte Ratgeber „Zusatzbeitrag erhöht – was tun?“.

Was du jetzt tun kannst

Bei einer Erhöhung hast du ein Sonderkündigungsrecht: Du kannst in eine günstigere Kasse wechseln. Der Wechsel-Guide erklärt Fristen und Ablauf.

Wechsel-Guide lesen

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Auch deine Kasse im Blick

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