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BKK Groz-Beckert

Erhöhung erkannt (Stand 04.10.2026)

Die BKK Groz-Beckert erhebt aktuell 4,20 % Zusatzbeitrag, Stand 04.10.2026.

Aktueller Zusatzbeitrag

Satz erkannt mit Stand 04.10.2026

4,20 %

vorher 3,40 % · +0,80 Prozentpunkte

Gesamtbeitrag: 14,6 % + 4,20 % = 18,80 %, hälftig zwischen dir und deinem Arbeitgeber geteilt.

Bei 3.000 € brutto

282,00 € im Monat statt bisher 270,00 €, 12,00 € mehr, 144,00 € im Jahr.

3.000 € brutto ist ein Rechenbeispiel. Mit deinem Einkommen rechnet der Spar-Rechner.

Quelle: Angaben der jeweiligen Krankenkasse, Stand 04.10.2026.

Beitragshistorie

Verlauf je Jahr
Ein Wert je Jahr, Stand Jahresanfang. Alle erfassten Stände zeigt die Tabelle unten.
StandZusatzbeitrag
2026
04.10.2026aktuell4,20 %
01.01.20263,40 %
2025
01.01.20252,50 %
2024
01.01.20240,70 %
2023
01.01.20230,40 %
2020
01.01.20200,90 %

Unsere Erfassung beginnt mit dem ersten Auswerten der offiziellen Liste. Ältere Sätze tragen wir nach, sobald sie belegt sind; lieber eine Lücke als ein geratenes Datum.

Eigene Verlaufserfassung auf Basis der Quelle: Angaben der jeweiligen Krankenkasse, Stand 04.10.2026.

Meldungen zu BKK Groz-Beckert

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Günstigste bundesweit geöffnete Alternativen

Die fünf günstigsten Kassen mit bundesweit offener Mitgliedschaft, neutral nach Zusatzbeitrag sortiert (günstigste zuerst), ohne Bewertung oder bezahlte Platzierung. Geschlossene und regional geöffnete Kassen werden nicht aufgeführt, weil sie für einen allgemeinen Wechsel nicht in Frage kommen.

Sortiert nach Zusatzbeitrag, günstigste zuerst.

KasseZusatzbeitragUnterschied bei 3.000 € brutto
TUI BKK2,50 %−25,50 € im Monat
Handelskrankenkasse (hkk)2,59 %−24,15 € im Monat
Audi BKK2,60 %−24,00 € im Monat
Techniker Krankenkasse2,69 %−22,65 € im Monat
WMF BKK2,85 %−20,25 € im Monat
BKK Groz-Beckert4,20 %—

3.000 € brutto ist ein Rechenbeispiel. Mit deinem Einkommen rechnet der Spar-Rechner.

Quelle: Angaben der jeweiligen Krankenkasse, Stand 04.10.2026.

Mit deinem Einkommen rechnen

Allgemeine Gesetzeslage, keine Rechtsberatung

Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung

Aktuell relevant

Frist bis 31.10.2026

Noch 28 Tage, gerechnet ab dem 04.10.2026.

Aktuell relevant: Der Zusatzbeitrag dieser Kasse wurde erhöht (3,40 % → 4,20 %), mit Stand 04.10.2026 erkannt. Die Frist zur Erklärung einer Sonderkündigung wegen dieser Erhöhung endet spätestens am 31.10.2026 (§ 175 Abs. 4 S. 6 SGB V). Ob die Frist für dich noch läuft, kannst du am Datum ablesen, das ist keine Berechnung deiner konkreten Frist.

Beispiel zur Wirkung: Kündigst du z. B. am 04.10.2026, endet die Mitgliedschaft am 31.12.2026 (§ 175 Abs. 4 S. 3 SGB V). Das ist eine Beispielrechnung, für dich zählt der Monat, in dem du tatsächlich kündigst.

Frist als Kalenderdatei

  1. 04.10.2026Erhöhung erkannt3,40 % → 4,20 %
  2. 31.10.2026Frist endet§ 175 Abs. 4 S. 6 SGB V
  3. 31.12.2026Mitgliedschaft endet§ 175 Abs. 4 S. 3 SGB V, Beispiel
  4. 01.01.2027Neue Kasseim Beispiel der erste Tag

Erhöht deine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag oder erhebt sie erstmals einen, hast du ein Sonderkündigungsrecht (§ 175 Abs. 4 SGB V): Du kannst die Mitgliedschaft kündigen, ohne die sonst geltende zwölfmonatige Bindungsfrist einhalten zu müssen.

  • Frist für die Kündigungserklärung: bis zum Ende des Kalendermonats, in dem die Erhöhung erstmals gilt (§ 175 Abs. 4 S. 6 SGB V).
  • Wirkung: Die Mitgliedschaft endet zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats, gerechnet von dem Monat, in dem du kündigst (§ 175 Abs. 4 S. 3 SGB V).
  • Versäumst du die Frist, bleibt der ordentliche Wechsel: Liegt dein letzter Kassenwechsel mehr als zwölf Monate zurück, kannst du jederzeit mit der normalen Frist kündigen (Wirkung zum Ende des übernächsten Monats). Warten musst du nur, wenn du in den letzten zwölf Monaten gewechselt hast.

Ein Kündigungsschreiben brauchst du in der Regel nicht: Die Anmeldung bei der neuen Kasse ersetzt die Kündigung (§ 175 Abs. 4 S. 4 SGB V).

Dies ist eine allgemeine Erläuterung des Gesetzes und keine Rechtsberatung; deine konkrete Frist hängt vom Zeitpunkt der Erhöhung und deiner Kündigungserklärung ab.

Wechseln: in drei Schritten, ohne Vermittlung

Die Anmeldung bei der neuen Kasse ersetzt die Kündigung der alten (§ 175 Abs. 4 S. 4 SGB V). Der Wechsel-Guide erklärt Ablauf, Fristen und Sonderfälle.

Wechsel-Guide lesen

Beobachte die BKK Groz-Beckert

Ändert sich der Zusatzbeitrag wieder, schreiben wir dir in der Regel direkt nach der Erkennung, mit altem und neuem Satz, dem Euro-Unterschied und deiner Frist.

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Häufige Fragen zum Zusatzbeitrag der BKK Groz-Beckert

  • Wie hoch ist der Zusatzbeitrag bei der BKK Groz-Beckert im Jahr 2026?

    Die BKK Groz-Beckert erhebt aktuell 4,20 % Zusatzbeitrag, Stand 04.10.2026. Du trägst die Hälfte davon, die andere Hälfte zahlt dein Arbeitgeber dazu.

  • Hat die BKK Groz-Beckert den Zusatzbeitrag erhöht?

    Ja. Der Zusatzbeitrag wurde von 3,40 % auf 4,20 % erhöht, 0,80 Prozentpunkte mehr, erkannt mit Stand 04.10.2026.

  • Kann ich bei der BKK Groz-Beckert Sonderkündigung einreichen?

    Die Mitgliedschaft der BKK Groz-Beckert ist geschlossen, ein Wechsel zu ihr ist nicht möglich (Stand 04.10.2026). Für Mitglieder gilt das allgemeine Recht: Nach einer Beitragserhöhung besteht das Sonderkündigungsrecht (§ 175 Abs. 4 SGB V). Allgemeine Erläuterung, keine Rechtsberatung.

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