
BKK Groz-Beckert
Erhöhung erkannt (Stand 04.10.2026)
Die BKK Groz-Beckert erhebt aktuell 4,20 % Zusatzbeitrag, Stand 04.10.2026.
Aktueller Zusatzbeitrag
Satz erkannt mit Stand 04.10.2026
4,20 %
vorher 3,40 % · +0,80 Prozentpunkte
Gesamtbeitrag: 14,6 % + 4,20 % = 18,80 %, hälftig zwischen dir und deinem Arbeitgeber geteilt.
Bei 3.000 € brutto
282,00 € im Monat statt bisher 270,00 €, 12,00 € mehr, 144,00 € im Jahr.
3.000 € brutto ist ein Rechenbeispiel. Mit deinem Einkommen rechnet der Spar-Rechner.
Quelle: Angaben der jeweiligen Krankenkasse, Stand 04.10.2026.
Beitragshistorie
| Stand | Zusatzbeitrag |
|---|---|
| 2026 | |
| 04.10.2026aktuell | 4,20 % |
| 01.01.2026 | 3,40 % |
| 2025 | |
| 01.01.2025 | 2,50 % |
| 2024 | |
| 01.01.2024 | 0,70 % |
| 2023 | |
| 01.01.2023 | 0,40 % |
| 2020 | |
| 01.01.2020 | 0,90 % |
Unsere Erfassung beginnt mit dem ersten Auswerten der offiziellen Liste. Ältere Sätze tragen wir nach, sobald sie belegt sind; lieber eine Lücke als ein geratenes Datum.
Eigene Verlaufserfassung auf Basis der Quelle: Angaben der jeweiligen Krankenkasse, Stand 04.10.2026.
Meldungen zu BKK Groz-Beckert
- BKK Groz-Beckert: Zusatzbeitrag ist auf 4,20 % gestiegen (Stand 4. Oktober 2026)
Erhöht · Zuletzt aktualisiert: 04.10.2026
Günstigste bundesweit geöffnete Alternativen
Die fünf günstigsten Kassen mit bundesweit offener Mitgliedschaft, neutral nach Zusatzbeitrag sortiert (günstigste zuerst), ohne Bewertung oder bezahlte Platzierung. Geschlossene und regional geöffnete Kassen werden nicht aufgeführt, weil sie für einen allgemeinen Wechsel nicht in Frage kommen.
Sortiert nach Zusatzbeitrag, günstigste zuerst.
| Kasse | Zusatzbeitrag | Unterschied bei 3.000 € brutto |
|---|---|---|
| TUI BKK | 2,50 % | −25,50 € im Monat |
| Handelskrankenkasse (hkk) | 2,59 % | −24,15 € im Monat |
| Audi BKK | 2,60 % | −24,00 € im Monat |
| Techniker Krankenkasse | 2,69 % | −22,65 € im Monat |
| WMF BKK | 2,85 % | −20,25 € im Monat |
| BKK Groz-Beckert | 4,20 % | — |
3.000 € brutto ist ein Rechenbeispiel. Mit deinem Einkommen rechnet der Spar-Rechner.
Quelle: Angaben der jeweiligen Krankenkasse, Stand 04.10.2026.
Allgemeine Gesetzeslage, keine Rechtsberatung
Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung
Aktuell relevant
Frist bis 31.10.2026
Noch 28 Tage, gerechnet ab dem 04.10.2026.
Aktuell relevant: Der Zusatzbeitrag dieser Kasse wurde erhöht (3,40 % → 4,20 %), mit Stand 04.10.2026 erkannt. Die Frist zur Erklärung einer Sonderkündigung wegen dieser Erhöhung endet spätestens am 31.10.2026 (§ 175 Abs. 4 S. 6 SGB V). Ob die Frist für dich noch läuft, kannst du am Datum ablesen, das ist keine Berechnung deiner konkreten Frist.
Beispiel zur Wirkung: Kündigst du z. B. am 04.10.2026, endet die Mitgliedschaft am 31.12.2026 (§ 175 Abs. 4 S. 3 SGB V). Das ist eine Beispielrechnung, für dich zählt der Monat, in dem du tatsächlich kündigst.
- 04.10.2026Erhöhung erkannt3,40 % → 4,20 %
- 31.10.2026Frist endet§ 175 Abs. 4 S. 6 SGB V
- 31.12.2026Mitgliedschaft endet§ 175 Abs. 4 S. 3 SGB V, Beispiel
- 01.01.2027Neue Kasseim Beispiel der erste Tag
Erhöht deine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag oder erhebt sie erstmals einen, hast du ein Sonderkündigungsrecht (§ 175 Abs. 4 SGB V): Du kannst die Mitgliedschaft kündigen, ohne die sonst geltende zwölfmonatige Bindungsfrist einhalten zu müssen.
- Frist für die Kündigungserklärung: bis zum Ende des Kalendermonats, in dem die Erhöhung erstmals gilt (§ 175 Abs. 4 S. 6 SGB V).
- Wirkung: Die Mitgliedschaft endet zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats, gerechnet von dem Monat, in dem du kündigst (§ 175 Abs. 4 S. 3 SGB V).
- Versäumst du die Frist, bleibt der ordentliche Wechsel: Liegt dein letzter Kassenwechsel mehr als zwölf Monate zurück, kannst du jederzeit mit der normalen Frist kündigen (Wirkung zum Ende des übernächsten Monats). Warten musst du nur, wenn du in den letzten zwölf Monaten gewechselt hast.
Ein Kündigungsschreiben brauchst du in der Regel nicht: Die Anmeldung bei der neuen Kasse ersetzt die Kündigung (§ 175 Abs. 4 S. 4 SGB V).
Dies ist eine allgemeine Erläuterung des Gesetzes und keine Rechtsberatung; deine konkrete Frist hängt vom Zeitpunkt der Erhöhung und deiner Kündigungserklärung ab.
Wechseln: in drei Schritten, ohne Vermittlung
Die Anmeldung bei der neuen Kasse ersetzt die Kündigung der alten (§ 175 Abs. 4 S. 4 SGB V). Der Wechsel-Guide erklärt Ablauf, Fristen und Sonderfälle.
Beobachte die BKK Groz-Beckert
Ändert sich der Zusatzbeitrag wieder, schreiben wir dir in der Regel direkt nach der Erkennung, mit altem und neuem Satz, dem Euro-Unterschied und deiner Frist.
E-Mail reicht. Einkommen nur, wenn du es ausdrücklich speichern willst.
Der Alarm ist und bleibt kostenlos
Häufige Fragen zum Zusatzbeitrag der BKK Groz-Beckert
Wie hoch ist der Zusatzbeitrag bei der BKK Groz-Beckert im Jahr 2026?
Die BKK Groz-Beckert erhebt aktuell 4,20 % Zusatzbeitrag, Stand 04.10.2026. Du trägst die Hälfte davon, die andere Hälfte zahlt dein Arbeitgeber dazu.
Hat die BKK Groz-Beckert den Zusatzbeitrag erhöht?
Ja. Der Zusatzbeitrag wurde von 3,40 % auf 4,20 % erhöht, 0,80 Prozentpunkte mehr, erkannt mit Stand 04.10.2026.
Kann ich bei der BKK Groz-Beckert Sonderkündigung einreichen?
Die Mitgliedschaft der BKK Groz-Beckert ist geschlossen, ein Wechsel zu ihr ist nicht möglich (Stand 04.10.2026). Für Mitglieder gilt das allgemeine Recht: Nach einer Beitragserhöhung besteht das Sonderkündigungsrecht (§ 175 Abs. 4 SGB V). Allgemeine Erläuterung, keine Rechtsberatung.

